Was wir tun
Orientierungsstufe
Die Klassen 5 und 6 sind die ersten zwei Jahre am Gymnasium. Zugleich sind es spannende Jahre, in denen sich die Kinder auch persönlich stark entwickeln. Diese Veränderungen mitzuerleben, macht die Herausforderung, zugleich aber auch den Reiz der gemeinsamen Zeit mit den Kindern für Eltern und Lehrkräfte aus.
Daneben aber steht auch der gemeinsame Blick auf die fachliche Entwicklung der Kinder und letztlich die Frage, ob die gewählte Schulform die richtige für das jeweils individuelle Kind ist. In der Regel gibt eine Grundschulempfehlung an das Gymnasium hier einen guten Hinweis. Entscheidend ist aber der sorgsame Blick auf die tatsächliche Entwicklung des Kindes.
Gerne begleite ich Sie und Ihre Kinder in der Orientierungsstufe und bin für Ihre Fragen da,
Ihr Sebastian Plaß, Koordinator Orientierungsstufe
Rahmenbedingungen der Orientierungsstufe:
Nach der Anmeldung Ihrer Kinder übernimmt die Orientierungsstufenleitung die Aufgabe der Neuzusammensetzung der Klassen. Da wir die neuen Kinder noch nicht kennen, sind angegebene Wünsche für die Klasseneinteilung sehr hilfreich und werden daher im Regelfall berücksichtigt.
Nach der Einschulung verbringen die neuen 5. Klassen zunächst den Rest der Woche mit ihrer Klassenleitung. Diese erste Woche nennen wir Einführungstage. Die Kinder machen sich mit der neuen Schule, den Räumlichkeiten und den vielen neuen Menschen vertraut. In der 2. Woche beginnt dann der Unterricht nach Stundenplan.
Selbstverständlich finden anlassbezogen immer wieder Gespräche zwischen Ihnen und den Lehrkräften statt. Außerdem aber haben Sie zweimal pro Schuljahr die Möglichkeit, sich mit der Klassenlehrkraft ausführlicher über die Entwicklung Ihres Kindes zu auszutauschen. Hierbei werden die soziale Entwicklung und der Leistungsstand Ihres Kindes im Sinne einer gemeinsamen Orientierung in den Blick genommen.
Die Klassenleitung steht in engem Austausch mit dem Fachkollegium der Klasse, sodass ein breiter und verlässlicher Blick auf Ihr Kind und dessen Entwicklung geworfen wird. Dieser Austausch wird unterstützt durch die einmal pro Jahr stattfindenden pädagogischen Konferenzen, bei denen besonders die soziale Entwicklung des einzelnen Kindes innerhalb der Klassengemeinschaft thematisiert wird.
Die Kinder selber lernen im Klassenrat, Probleme anzusprechen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dieser Prozess wird von Frau Eichhorn, unserer Schulsozialpädagogin, begleitet; später können die Kinder den Klassenrat in Anwesenheit der Klassenlehrkraft auch selber leiten.
Der Klassenrat ist ein sehr wichtiger Bestandteil der wöchentlich stattfindenden Klassenleiterstunde.
Im 6. Jahrgang werden Neigungskurse angeboten, die Ihre Kinder je nach ihren Neigungen und Interessen belegen. Die Arbeit in einem Neigungskurs wird nicht benotet. Der Kurs umfasst immer 2 Schulstunden pro Woche.
Im 6. Jahrgang finden auch die landesweiten Vergleichsarbeiten (VERA) in den Fächern Deutsch und Mathematik statt. Hierbei geht es um individuelle Rückmeldungen an die Kinder, inwieweit sie bestimmte Kompetenzen des Faches erreicht haben. Es handelt sich hierbei nur um eine Lernstandsdiagnose und nicht um eine zu benotende Leistungsüberprüfung.
Gerade, weil in der Orientierungsstufe sehr sorgfältig auf die Entwicklung des Kindes geschaut werden soll, steigen die Kinder im Normalfall von der 5. in die 6. Klasse ohne Versetzungsbeschluss und ohne weitere Bedingungen einfach auf. Im sehr seltenen Fall, wenn sich zeigen sollte, dass ein Kind ganz und gar überfordert erscheint, kann den Eltern ein Wechsel an die Gemeinschaftsschule empfohlen werden. Die Entscheidung hierüber bleibt aber bei den Eltern.
Am Ende der 6.Klasse erfolgt kein Aufsteigen, sondern eine Versetzung in den 7. Jahrgang, d.h. in die Mittelstufe.
Eine Versetzung erfolgt, wenn in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“ (5) gegeben wird. Aber es gibt diese Ausnahme: Wird die Note „mangelhaft (5)“ in einem der Kernfächer Deutsch, Mathematik oder Englisch gegeben, so muss diese durch die Note „befriedigend (3)“ oder besser in einem der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch ausgeglichen werden.
Bei einem Notenbild mit zweimal der Note „mangelhaft“ erfolgt in der Regel die Schrägversetzung in die 7. Klasse einer Gemeinschaftsschule.
Normalerweise ist die Wiederholung eines Jahres der Orientierungsstufe nicht vorgesehen. Aber in seltenen Fällen kann es gute Gründe hierfür geben, z.B. wenn ein Kind über längere Zeit erkrankt war und nicht am Unterricht teilnehmen konnte.
Diese Wiederholung ist dann aber am Ende des Schuljahres von der Klassenkonferenz mit Blick auf den individuellen Fall zu beschließen.
Auf Empfehlung der Klassenkonferenz und mit Zustimmung der Eltern ist zum Halbjahreswechsel der Jahrgangsstufe 6 der Rücktritt in die Jahrgangsstufe 5 einmalig möglich.
Die rechtlichen Hintergründe finden sich hier: Schleswig-Holstein – § 7 SAVOGym | Landesnorm Schleswig-Holstein | Orientierungsstufe | § 7 – Orientierungsstufe | gültig ab: 01.08.2019 | gültig bis: 31.07.2024 (juris.de)
Es geht uns am DBG immer darum, dass Eltern und Schule gemeinsam den besten Weg für die Kinder finden.
Infos 5.Klasse
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