Ausbildungskonzept

Programmarbeit


Ausbildungskonzept für Lehrkräfte in Ausbildung am
Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium
 

  1. Präambel

  2. Rahmenbedingungen an unserer Schule

  3. Unterrichtsverteilung

  4. Stundenplan

  5. Ausbildung

  6. Schulleiterin
     

1. Präambel

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Unsere Schule nimmt ihre Verantwortung als Ausbildungsschule ernst und schafft deshalb ein freundliches, vertrauensvolles, kooperatives und sachorientiertes Klima, in dem die Lehrkräfte in Ausbildung und Schulleitung sowie das Kollegium Anregungen und Hilfen für die Lehrkräfte in Ausbildung geben und ihre Integration in unsere Schule fördern. Wir versprechen uns davon nicht nur gut ausgebildete Lehrkräfte, sondern auch eine Bereicherung unserer eigenen Arbeit.

Die folgenden Konkretisierungen von Aufgaben und Tätigkeitsbereichen sowie organisatorischen Maßnahmen beziehen sich auf die neue „Ausbildungs- und Prüfungsordnung Lehrkräfte II – OVP“ (Landesverordnung vom 22. April 2004) des Landes Schleswig-Holstein für Lehrkräfte in Ausbildung.
 

2. Rahmenbedingungen an unserer Schule

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  • Wir streben die Ausbildung von gleichzeitig 3 – 4, maximal 5 Lehrkräften in Ausbildung mit möglichst unterschiedlichen Fächerkombinationen an.
  • Fachübergreifende Ausbildungsbetreuung durch die an unserer Schule für die Betreuung der Lehrkräfte in Ausbildung zuständige Lehrkraft  (Koordinationsaufgaben , Einführung in außerunter-richtliche schulische Abläufe , Einhaltung und Weiterentwicklung unseres Ausbildungskonzeptes).
  • Berücksichtigung der Ausbildungsinteressen der Lehrkräfte in Ausbildung bei Raumzuweisungen und der Beschaffung von Lehrmitteln und Büchern für die Lehrerbücherei.
  • Einbindung in die Teamstrukturen der Schule. Fach- und andere Konferenzen finden so statt, dass sie nicht mit dem Modulangebot des IQSH kollidieren.
  • Möglichkeit der Hospitation im Elsensee-Gymnasium und in der Heinrich-Hertz-Realschule sowie in der Grundschule Mühlenberg.

3. Unterrichtsverteilung

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  • Durchschnittlich 10 Wochenstunden umfasst der eigenverantwortliche Unterricht der Lehrkräfte in Ausbildung, verteilt auf beide Fächer und in mindestens zwei Schulstufen.
  • Einsatz in der Regel ein Jahr in einem Fach in derselben Lerngruppe zur Gewährleistung einer breiten Ausbildung.
  • Gewährleistung gegenseitiger Hospitationen von Ausbildungslehrkräften und Lehrkräften in Ausbildung von mindestens einer Wochenstunde bei der Lehrkraft in Ausbildung, zwei Wochenstunden in einer Lerngruppe einer Ausbildungslehrkraft.
  • Anzustreben ist mindestens im 1.Halbjahr ein paralleler Einsatz in einer Klassenstufe mit der Ausbildungslehrkraft, um sich intensiv über Planungsfragen auszutauschen.

4. Stundenplan

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  • Alle Lehrkräfte in Ausbildung sind mittwochs für die Teilnahme an den Modulen des IQSH und der Hospitation in benachbarten Schulen frei zu stellen.
  • Schaffung einer „Randstunde“ einmal pro Woche als gemeinsame „Ausbildungsstunde“ für alle Lehrkräfte in Ausbildung.

5. Ausbildung

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  1. Startphase

    • Die ersten zwei Tage an unserer Schule ohne eigenverantwortlichen Unterricht (Einführungen durch die Betreuungslehrkraft, Planung der ersten Stunden mit den Ausbildungslehrkräften, Hospitationen...) .

  2. Ausbildungslehrkräfte und ihre Aufgaben

    • Orientierungsgespräche mit der Lehrkraft in Ausbildung am Beginn jedes Halbjahres

    • Gemeinsame Planung von Unterricht, Unterrichtseinheiten, Stoffverteilung

    • Mitgestaltung der  „Ausbildungsstunde“

    • Einfordern einer Planungsübersicht über eine Unterrichtseinheit pro Fach

  3. „Ausbildungsstunde"

    • Nutzung als Besprechungsstunde für „schulinterne Lehrproben“ der Lehrkräfte in Ausbildung. Mit ihren Ausbildungslehrkräften findet einmal pro Woche eine „Ausbildungsstunde“ statt.

    • Erarbeitung einzelner pädagogischer, didaktischer oder schulrechtlicher Fragen (ggf. mit Betreuungslehrkräften, Schulleiterin, Stufenleitern, Personalratsvorsitzende/r oder anderen Mitgliedern des Kollegiums).

  4. Unterrichtsstunden vor Publikum

    • Zweimal im Halbjahr in etwas größerem Rahmen im Sinne einer „Lehrprobe“ zwecks Einübung der Examenssituation

    • Teilnehmer sind neben dem/der Mentor/in die Schulleiterin und möglichst alle Lehrkräfte i.A. der Schule, unabhängig von ihrem Fach. Lehrkräfte in Ausbildung aus anderen Schulen sowie IQSH-Modulanbieter sind ausdrücklich erwünscht.

    • Zu diesem Anlass ist ein Entwurf vorzulegen, der sich an den jeweiligen Vorgaben für Stundenentwürfe im Examen orientiert.

  5. Außerunterrichtlicher Einsatz

    • Teilnahme an Dienstversammlungen, Konferenzen, Klassenelternabenden und Schulver-anstaltungen

    • Mitwirkung an der Organisation von Schulveranstaltungen

    • Teilnahme an Schulausflügen

    • Pausenaufsichten

  6. Erste Hilfe

    • Es wird angestrebt, dass die Lehrkraft in Ausbildung den Nachweis über die Befähigung zum Leisten Erster Hilfe im Rahmen der Erste-Hilfe-Ausbildung an unserer Schule erhalten kann.


6. Schulleiterin

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  • Festlegung, welche zur Verfügung stehende Ausbildungslehrkraft jeweils die Betreuung der Lehrkraft in Ausbildung übernimmt.
  • Besuch der  Lehrkraft        in Ausbildung einmal im Halbjahr je Fach gemeinsam mit der Ausbildungslehrkraft. (anschließend : Stundenbesprechung)
  • Benotung des Unterrichts ( ab dem 3. Halbjahr ) und Stundenbesprechung, die zugleich wichtige Grundlagen  für die dienstliche Beurteilung durch die Schulleiterin am Ende der Ausbildung sind; dazu ist ein knapper Stundenentwurf vorzulegen (Stundenverlauf; Ausführungen zu Thema, Kompetenzen, sowie zu didaktisch-methodischen Überlegungen).
  • Kontakt zu den Ausbildungslehrkräften der jeweiligen Lehrkraft in Ausbildung und den begleitenden Fachkräften des IQSH.
  • Gewährung von Einsicht in die dienstliche Beurteilung der Lehrkraft in Ausbildung sechs Wochen vor dem 2.Staatsexamen für die Ausbildungslehrkräfte.
  • Beobachtung der Gesamtentwicklung der Lehrkraft in Ausbildung. Bei erheblichen Schwierigkeiten, die ein erfolgreiches Abschließen der Ausbildung in Frage stellen, führt die Schulleiterin unter beratenden Mitwirkung der Betreuungslehrkraft und der beiden Ausbildungslehrkräfte ein entsprechende Beratungsgespräch. Falls sich die Schwierigkeiten nicht innerhalb eines Zeitraumes von ca. 6 Wochen deutlich verringern, wird der Lehrkraft in Ausbildung in einem schriftlichen Bericht die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nahegelegt. Die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses kann aber auch in Absprache mit dem IQSH einseitig direkt ausgesprochen werden. Eine solche Beendigung muss der Lehrkraft in Ausbildung einmal zuvor angekündigt worden sein.

So beschlossen auf der Schulkonferenz des DBG am 15.03.2007 (1. Fassung vom 16.03.05)