Zitierregeln

Methodik


Zitierregeln
 

Innerhalb eines Textes sind wörtliche Zitate und sinngemäße Zitate jeweils zu kennzeichnen.

Wörtliche Zitate werden im Text in doppelte Anführungszeichen gesetzt und mit einer Anmerkung in einer Fußnote versehen, die die Textstelle belegt. Die Fußnote steht direkt hinter dem Zitat und vor dem Punkt, der den Satz beschließt. Sie wird grundsätzlich hochgestellt.

Beispiel:

„Das letzte Kapitel ‚Zusammenfassung und Schlussfolgerung’ soll einerseits die Einzelergebnisse zu einem logischen Ganzen abrunden, andererseits den mit der Einleitung begonnenen Kreis schließen.“[1]


Auslassungen innerhalb eines Zitates sind zulässig, wenn dadurch der ursprüngliche Sinn des Zitats nicht verändert wird. Auslassungen werden durch d r e i Punkte gekennzeichnet.

Beispiele:

Der Verfasser ist der Ansicht, dass „… die Lehrerausbildung stärker auf die Praxis und die Bedürfnisse der zukünftigen Lehrer auszurichten“[2] sei.

Der Verfasser schreibt dazu: „Seit dem Beginn der 60er Jahre … wird diese Konzeption jedoch in Frage gestellt.“[3].


Ergänzungen sind Zusätze des Zitierenden zum Text des Zitats. Zitate dürfen ergänzt werden, wenn es sich dabei um eine notwendige oder sinnvolle Erläuterung oder um eine Anpassung an die syntaktische Struktur des eigenen Textes handelt.

Erläuterung: Sie wird in runden Klammern eingefügt und mit dem Vermerk „d. Verf.“ (für: der Verfasser / die Verfasserin) versehen.

Beispiel: „In diesem Jahr (1914, d. Verf.) schloss er seine Arbeiten ab.“[4]

Anpassung: Sie wird in runden Klammer eingefügt und erhält keinen Vermerk.

Beispiel: Zeitweise führte die Politik der Sozialdemokraten, die in Preußen „… jenen Kultusminister (stellten), unter dem der Nationalsozialismus im Bildungswesen üppig gedeihen konnte“, zu fatalen Folgen.[5]


Sinngemäße Zitate werden durch eine mit „Vgl.“ (=Vergleiche) eingeleitete Anmerkung (Fußnote) versehen. Da sich der Satz insgesamt auf eine Aussage eines anderen Autors bezieht, steht die Fußnote nach dem Punkt, der den Satz beschließt.

Beispiel:

Wissenschaftliches Arbeiten zeichnet sich wesentlich durch den öffentlichen Diskurs in Publikationen aus.[6]


Anmerkungen, Fußnoten

Fußnoten beginnen immer mit einem Großbuchstaben und enden mit einem Punkt. Das Fußnotenzeichen wird hochgestellt, der Fußnotentext wird mit Schriftgröße 10 und Zeienabstand 1,0 geschrieben.

Wird auf zum ersten Mal Bezug auf einen Text genommen, wird in der Fußnote der vollständige bibliographische Nachweis (wie im Literaturverzeichnis) geschrieben und um die Seitenzahl der Fundstelle ergänzt.

Beispiel:

Eck, Werner: Augustus und seine Zeit. München 1998, S. 24.

Wenn derselbe Text mehrfach direkt hintereinander zitiert, schreibt man vom zweiten Mal an:

            Ebd., S. 26f.                           „Ebd.“ steht für „Ebenda“

Wenn derselbe Text mehrfach, aber nicht unmittelbar hintereinander zitiert wird, schreibt man

            Eck, Augustus, S. 46ff.          (Autor, Kurztitel[7], Seitenangabe)

Steht das Zitat auf einer Seite         S. 3.

Steht es auf zwei Seiten                   S. 3f.    „f.“ steht für „folgende“

Auf mehr als zwei aufeinander folgenden Seiten:           S. 3ff.   „fortfolgende“


[1] Naef, S. 182.

[2] Ebd., S. 24.

[3] Ebd., S. 24f.

[4] Balbing, S. 42.

[5] Gebhardt, S. 367.

[6] Vgl. Schweibenz, S. 3.

[7] Der Kurztitel ist üblicherweise das erste Substantiv im Titel.